Mit dem 1. Mai 2003 hat der Gesetzgeber die Ausbildungsrichtlinien für Luftfahrer neu geregelt und nach den Bestimmungen der Joint Aviation Requirement (JAR) harmonisiert. Als registrierte Ausbildungseinrichtung bildet die Luftsportgemeinschaft Flugschüler nach diesen Bestimmungen aus.
Man kann die Berechtigungen PPL-C zum Führen von Segelflugzeugen, die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler und die Privatpilotenlizenz für Motorflugzeuge, die Kunstflug-, die CVFR- sowie die Schlepp-Berechtigung erwerben. Weiterhin werden Kurse zum Erwerb des Sprechfunkzeugnisses angeboten.
Weitere Informationen stellen wir Ihnen hier als PDF Download zur Verfügung:
letzte Änderung: 26.10.2007 | 10:47