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Die Ausbildung

Die Schulung erfolgt nur für Mitglieder, wobei die Fluglehrer ehrenamtlich tätig sind. Das hilft, die Kosten für den Scheinerwerb erschwinglich zu halten. Dabei ist die Ausbildung in das Vereinsleben eingebunden. Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt 290 Euro. Für die Aufnahme fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro an.

Die theoretische Ausbildung findet im Winterhalbjahr im Schulungsraum auf dem Flugplatz statt und erstreckt sich auf die Gebiete: Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Aerodynamik, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen.

Der Einstieg in den Ausbildungszyklus ist jederzeit möglich. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich telefonisch an unsere Ausbildungsleiter Alois Teipel (05251-61122) für Segelflug, Gerd Vieler (05251-62423) für Motorflug oder an die Vereinsvorsitzenden Christine Jänsch oder Karl Stich (05251-24582).

Wir vereinbaren gern ein Info-Treffen mit Ihnen.

Voraussetzungen für den Erwerb eines Luftfahrerscheins sind:

1. Personalausweis oder Pass

2. Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

3. Erklärung über schwebende Strafverfahren

4. bei Minderjährigen Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters

Bevor man sich zur Aufnahme einer Ausbildung entschließt, sollte man ausprobieren, ob das Fliegen für einen wirklich das Hobby für die nächsten Jahre ist. Zum kurz mal „Reinschnuppern“ ist dieses Hobby nämlich nicht geeignet. Dafür ist die Ausbildung zu umfangreich.

Um konkrete Eindrücke vom Fliegen zu sammeln, bietet die LSG Interessenten vor Beginn der Ausbildung so genannte Schnupperflüge zu Mitgliederkonditionen an. Bei diesen Flügen mit Fluglehrer kann der Interessent / die Interessentin auch schon erste Eindrücke von der praktischen Ausbildung sammeln. Möglich ist im Segelflugbereich auch eine Schnuppermitgliedschaft für einige Monate.

Alle Ausbildungsgänge enden mit einer Prüfung bzw. Überprüfung durch den Prüfungsrat für Luftfahrtpersonal bei der Bezirksregierung Münster. Zuvor ist ein Sprechfunkzeugnis für die Teilnahme am Flugfunkverkehr bei der Bundesnetzagentur zu erwerben.


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letzte Änderung: 21.12.2009 | 17:17


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Pressemeldungen vom  30.07.2010: