Die Motorflugausbildung

Ausbildung zum Motorflugzeugführer PPL-A
JAR-FCL PPL-A, Klassenberechtigung für Reisemotorsegler

Weniger zeitaufwändig dafür aber teurer als die Segelflugausbildung ist die Ausbildung zum Motorseglerführer. Der Ausbildungsbeginn ist mit dem 16. Lebensjahr möglich. Einen eigenständigen Luftfahrerschein für Motorsegler (PPL-B) gibt es seit dem 1. Mai 2003 nicht mehr. Der Schein wird als PPL-A mit der Klassenberechtigung Reisemotorsegler ausgestellt. Die Ausbildung ist umfangreicher als zuvor. Die Anforderungen wurden erhöht. Dafür ist der Übergang zum Flugzeugführer dann nur noch ein weiteres Classrating.

Die Ausbildungszeit beträgt erfahrungsgemäß rund 1 bis 1 ½ Jahre. Die praktische Ausbildung findet in individueller Absprache zwischen Schüler und Lehrer statt. Sie erstreckt sich erfahrungsgemäß auf 60 bis 70 Flugstunden incl. Radionavigation und Instrumentenflugeinweisung.

Darin enthalten sind weiterhin die Alleinflüge von mindestens 10 Stunden und ein 270-Kilometer-Navigationsflug.

An Gesamtkosten entstehen während dieser Zeit für das Chartern des Motorseglers (rund 50 Euro pro Stunde) für Gebühren und Beiträge sowie Unterrichtsmaterial im Durchschnitt rund 3500 bis 4000 Euro. Hierbei sind 75 Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein bereits zur Kostenminderung eingerechnet.

Ausbildung zum Flugzeugführer (PPL-A)

Ebenso möglich ist bei der LSG auch die Ausbildung zum Flugzeugführer. Der Ausbildungsverlauf ist ähnlich wie beim Motorsegler. An Gesamtkosten entstehen während dieser Zeit für das Chartern des Flugzeuges (rund 110 Euro pro Stunde) für Gebühren und Beiträge sowie Unterrichtsmaterial im Durchschnitt rund 8000 Euro. Hierbei sind 75 Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein bereits zur Kostenminderung eingerechnet.

Zur Kostenersparnis kann der Weg über den Motorsegler genommen werden. Da ein Großteil vor allem der Flugausbildung auf einem Motorsegler erfolgen kann, braucht eine Grundschulung nicht auf einem verhältnismäßig teueren Motorflugzeug stattzufinden, dessen Stundenpreis im Regelfall doppelt so hoch ist wie der des Motorseglers. Auch eine Fahrschule benutzt für die Ausbildung kein S-Klasse Fahrzeug. Das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn liegt ebenfalls bei 16 Jahren. Der Schein wird mit dem 17. Lebensjahr ausgestellt.

Den PPL-A gibt es seit dem 1. Mai 2003 in zwei Variationen, den nationalen (nach LuftPersV) und den JAR/FCL-Schein.

Der nationale PPL-A berechtigt zu Flügen innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, während der JAR-FLC-Schein in allen ICAO-Staaten gültig ist.

Grundsätzlich unterscheiden sich beide durch eine Zusatzausbildung für JAR-FCL im Bereich der Controlled Visual Flight Rules (CVFR). Hierunter fallen insbesondere die Radionavigation und eine Instrumentenflugeinweisung. Somit ist die JAR-FCL-Ausbildung mindestens zehn Stunden umfangreicher und folglich teurer.

Info: gerd.vieler@edlr.de

letzte Änderung: 09.05.2006 | 15:02