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Die CVFR-Berechtigung

Die Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge (CVFR-Berechtigung) wird bei entsprechendem Bedarf in geschlossenen Kursen durchgeführt. Sie besteht aus mindestens 30 Stunden Theorieunterricht und mindestens zehn Flugstunden.

Diese können auf Flugzeugen oder Motorseglern durchführt werden. Die Ausbildungsteile müssen innerhalb der letzten fünf Monate vor der jeweiligen Prüfung (Theorie/Praxis) absolviert werden.


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letzte Änderung: 22.02.2004 | 08:44


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Pressemeldungen vom  30.07.2010: